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Urkunde zur Verleihung des Böblinger Stadtbürgerrechts an Christian Friedrich Albert Schott

Quelle: Erich Kläger, Böblingen – Geschichte in Gestalten. Von den Anfängen bis zum Ende der Ära Brumme, Ameles Verlag, Böblingen 2003, S. 181.


Wir Stadtschultheis, Stadtrath und Bürgerausschuß der Oberamtsstadt Böblingen bekennen hierdurch:

Der Herr Doktor Christian Albrecht Schott, gebürtig von Sindelfingen, hiesigen Oberamts, welcher von Stadt und Amt Böblingen für die Abschließung einer vertragsmäßigen Verfassung einberufenen Stände-Versammlung abgeordnet worden ist, hat vorzüglich in der Eigenschaft als Sekretär der Stände-Versammlung durch unermüdete Tätigkeit, Unerschrockenheit, Einsicht, Klugheit und zweckmäßige Berücksichtigung der Zeitverhältnisse zur glücklichen Vollendung dieser für König und Volk so wichtigen Angelegenheit wesentlich beigetragen und sich dadurch sowohl im Allgemeinen als auch insbesondere um die hiesige Stadt und das Amt große Verdienste erworben.

Wir haben daher beschlossen, zum Beweis unser dankbaren Anerkennung seiner ausgezeichneten Verdienste, ihm, seiner Gattin und seinen Kindern, das hiesige Stadt-Bürgerrecht abgabefrei zu erteilen. In Gemäßheit dieses Beschlusses haben wir nun gegenwärtige Urkunde ausgefertigt mit unsern Namens-Unterschriften und der Stadt größeren Sigill versehen und sie ihm durch eine besondere Deputation überreichen lassen.

Böblingen, den 21. Dezember 1819

Stadtschultheis und Stadtrath
Christian Friedrich Kayser

Bürgerausschuß
Albrecht Waldbauer, Friedrich Karl Felder u.a.

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