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Zum Wesen und Wandel feudaler Abhängigkeit Ende des 18. Jahrhunderts Anna Barbara Schlotterbeck bittet um Entlassung aus der Leibeigenschaft Quelle: Böblingen – Geschichte in Gestalten. Von den Anfängen bis zum Ende der Ära Brumme, Ameles Verlag, Böblingen 2003, S. 116-117Autor: Erich Kläger | ||||
Als die Böblingerin Anna Barbara Schlotterbeck im Jahre 1791 eine Gelegenheit hatte, sich nach Deufringen zu verheiraten, stieß sie auf ein ernstes Hindernis: die Gemeinde dort verlangte, dass sie zuvor ihre Entlassung aus der Leibeigenschaft betreiben müsse. Also machte sie sich auf den Weg zur Oberamts-Schreiberei in Böblingen, wo sich der Schreiber Hopfenstock ihrer Sache annahm und den erforderlichen Antrag an den Herzog aufsetzte.
Zunächst der Betreff: „Anna Barbara weil.(and) Johannes Schlotterbecken gewesenen Zimmermanns allda hinterlassene ledige Tochter bittet demütigst, sie von der zur Herzogl. Geistl. Verwaltung Böblingen tragenden Leibeigenschaft gegen ein ordentliches Abkauf-Geld gnädigst loszuzahlen." Der Wortlaut des Antrags auf „Manumission“ (Entlassung aus der Leibeigenschaft):
"Durchlauchtigster Herzog, gnädigster Herzog und Herr! Es stünde mir eine Gelegenheit an, mich an einen Bürger zu Teufringen, Böblinger Oberamts, zu verheuraten; die dortige Commun-Vorsteher aber •wollen mich nicht in das Bürgerrecht aufnehmen, bevor ich von der zur Herzogl. Geistl. Verwaltung Böblingen tragenden Leibeigenschaft gnädigst freigekauft seye. Um nun dadurch nicht an meiner Versorgung gehindert zu werden, welche bei so wenigem Vermögen, wie das meinige ist, so bitte Euer Herzogl. Durchlaucht ich hiermit untertänigst, mich gegen ein ordentl. Abkauf-Geld gnädigst zu manumittieren. Unter anhaltend gnädigster Willfahr in tiefster Erniedrigung beharrend Euer Herzogl. Durchlaucht demütigst gehorsamste Anna Barbara, des verstorbenen Johannes Schlotterbecken, Zimmermanns hinterlassem ledige Tochter zu Böblingen."
Ihr weiterer Weg führt sie zum Geistlichen Verwalter (der seit 1575 seinen Sitz sowie einen Fracht- und Kornkasten zeitweise in Sindelfingen hatte). Dieser setzte eine Stellungnahme zum Antrag der "demütigsten Supplicantin" auf, in der er zunächst aufklärt, wie es zu der Leibeigenschaft gekommen ist: sie ist "von der Bebenhäuß.(ischen) Pfleg Weil im Schönb. her leibeigen". Dies ist wichtig, weil sich danach ihre Leistungspflicht bemisst; also zitiert er, dass "nach deren Servitut die damit behaftete Manns oder Weibs-Personen bey ihrer Verheuratung keinen "Brautlauf“ schuldig sind, nachher aber jährlich eine Leibhenne (oder das Geld dafür) reichen mußten und auf ihr Absterben, von einer Manns Person von 100 Pfund Heller eigenen Vermögens 1 Gulden (von einer Weibs-Person etwas weniger) „zu Hauptrecht gefallet". | ||||
Mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Eine ausführlichere Version des Artikels von Erich Kläger erschien unter dem Titel „Die Böblingerin Anna Barbara Schlotterbeck bittet 1791 um Entlassung aus der Leibeigenschaft“, in: Aus Schönbuch und Gäu, Beilage der Kreiszeitung / Böblinger Bote, 11+12/1989. Diese Seite drucken |
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