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Ein bunter Flickenteppich Der erste Eindruck dieser Karte ist der eines bunten Flickenteppichs. Die blauen und grünen Flicken zeigen, wann diese Flicken, sprich Gebiete, im Laufe von rund 500 Jahren an Württemberg kamen. Daneben gibt es größere und kleinere violette Einsprengsel, kirchliche Besitzungen, die im wesentlichen im Rahmen der Reformation württembergisch wurden. Bild: Die territoriale Entwicklung Württembergs bis 1796. (Karte: Historischer Atlas Baden-Württemberg, Stuttgart 1972-1988, Karte VI, 2.) – Für eine Gesamtansicht der Karte klicken Sie bitte in das Bild. Die weißen Flecken auf der Landkarte bedeuten, dass es selbst im Bereich von Altwürttemberg Territorien gab, die bis 1796 eine Übernahme durch Württemberg hatten verhindern können. Der Flächenstaat in unserem heutigen Sinne existierte also in unserem Gebiet nicht.Die Württemberger auf dem Weg zur führenden Macht im deutschen Südwesten Als in der Mitte des 13. Jahrhunderts die Staufer ausstarben, erlosch mit ihnen nicht nur das Herzogtum Schwaben, sondern auch die einigende Kraft im deutschen Südwesten. An die Stelle des Herzogs traten zahlreiche kleinere Herrschaftsgewalten: weltliche und geistliche Herren und die Reichsstädte. Zunächst gelang es keiner, zu einer führenden Macht emporzusteigen. Die Grafen von Württemberg waren in der Ausdehnung ihres Territoriums am erfolgreichsten. Der württembergische Besitz umfasst bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts die Stammburg Wirtenberg, Cannstatt, Stuttgart (nach neuen Forschungen um 1250 durch Heirat von den Markgrafen von Baden erworben), Waiblingen; Beutelsbach, Leonberg und Neckarrems. Die zielstrebige Erwerbspolitik der Grafen von Württemberg vollzog sich den mittelalterlichen Rechtsverhältnissen entsprechend. Neben geschlossenen Herrschaften wurden Einzelbesitzungen erworben; zum Teil wurden anteilige Rechte in stufenweisem Erwerb zur Herrschaft ausgebaut. Die folgende Übersicht kann nur die wichtigsten Abschnitte der Entwicklung nennen. Ulrich I., der Stifter (um 1240-1265), ist der erste Graf, über dessen Wirken wir genauer unterrichtet sind. Er hat es verstanden, seinen Besitz, zum Teil auf Kosten der Staufer, beträchtlich zu erweitern. Neben Erwerbungen im Remstal (Schorndorf 1262) ist besonders der Kauf der Grafschaft Urach - vielleicht schon mit Teilen von Münsingen und Nürtingen - um 1254/65 zu erwähnen. Seine Söhne Ulrich II. (1265-1271) und insbesondere Eberhard I. der Erlauchte (1265-1325), waren ebenso erfolgreich im Kauf von Einzelbesitzungen und ganzen Herrschaften (Backnang 1297, Neuffen 1301, Markgröningen 1301, Marbach 1302, Asperg 1308, Göppingen mit Hohenstaufen um1320, Brackenheim 1321, Winnenden 1325). Das Geld wurde genommen aus den Zöllen an den Fernstraßen des Neckar- und Remstals (vgl. Karte VI, 10), durch sparsames Haushalten und häufigen Parteiwechsel. Mit dem Erwerb von Calw (1308), Neuenbürg mit Wildbad (vor 1320), Dornstetten (1320) und Rosenfeld (1305/17) dehnte Eberhard I. seinen Besitz nach Westen aus. Der Drang zum Oberrhein, der in allen Jahrhunderten die Erwerbspolitik Württembergs mitbestimmte, zeigte sich zum ersten Mal im Kauf der Herrschaft Hornburg und der Grafschaft Reichenweier im Elsaß (1324/25). Die Feste Sponeck, seit 1333, zum Teil seit dem 15. Jahrhundert, ganz in württembergischen Besitz, sicherte den Rheinübergang zu den linksrheinischen Gebieten. Bis zur Erhebung zum Herzogtum (1495) vergrößerte sich die Grafschaft Württemberg ständig. Ulrich III. (1325-44) erwarb neben anderem Güglingen (1327), Bottwar (1355), Vaihingen a. d. Enz (1339), Pfullingen (1330) und insbesondere Tübingen (1342). - Unter Eberhard II., dem Greiner, und seinem Bruder Ulrich IV. kam weiterer Besitz hinzu (Beilstein 1348, Heubach 1350, Sindelfingen 1351, Böblingen 1357, Burg Teck mit Kirchheim 1359, Bietigheim 1369, Lauffen am Neckar 1361, Nagold 1363, Ebingen 1367, Tuttlingen 1377, Dornhan 1380, Herrenberg 1382). Eberhard III., der Milde, erwarb die ehemals zollerische Herrschaft Schalksburg - Balingen (1403). In seine Zeit fällt die bedeutsame Erwerbung der Grafschaft Mömpelgard durch die Heirat seines Sohnes Eberhard IV. mit Henriette von Mömpelgard (1397/1408). Diese Entwicklung erlitt im 15. Jahrhundert Rückschläge. Die gemeinsam regierenden Brüder Ludwig I. und Ulrich V. erwarben zunächst 1423 Teile der Herrschaft Hornberg und des Amtes Sulz, sowie 1440 Wildberg. Im Esslinger (1441) und Nürtinger (1442) Vertrag erfolgte dann die Landesteilung zwischen den Linien Urach und Neuffen (Stuttgart), die 1482 im Münsinger Vertrag beendet wurde. Während die Uracher Linie weitere Erwerbungen machen konnte (1447 Herrschaft und Klostervogtei Blaubeuren, seit 1443 Heimsheim; Ausbau von Hornberg und Sulz), wurde die 1448 von der Neuffener Linie erworbene Herrschaft Heidenheim bereits 1450 wieder veräußert. Vorübergehend mussten Bottwar und Waiblingen pfandweise an die Kurpfalz abgetreten und Marbach als Lehen aufgetragen werden. Im ganzen aber war Württemberg auf dem Weg, eine führende Macht im deutschen Südwesten zu werden. Nach seiner Rückkehr führte Herzog Ulrich in Württemberg die Reformation ein. Das hatte eine beträchtliche Erweiterung des Territoriums zur Folge. Der Besitz der in der Reformation aufgehobenen Klöster und anderes Kirchengut wurde, unter gesonderter Verwaltung als ‘der gemeine Kirchenkasten’, der staatlichen Hoheit unterstellt. Die Grundlage hierfür hatten die Grafen geschaffen, die über die Klöster und Stifter die Vogtei erworben hatten (Lorch 13. Jh., Adelberg, Denkendorf, Herrenalb, Hirsau, Murrhardt 14. Jh.; Alpirsbach, Bebenhausen, Blaubeuren und St. Georgen 15. Jh.; Maulbronn, Anhausen, Erbrechtingen und Königsbronn 1504). Die Vogteien dieser 14 ‘Mannsklöster’ und weiterer Klöster konnte Württemberg im Rahmen der Reformation in eine landesherrliche Oberhoheit umwandeln. Die Flächenfärbung stellt nicht den Grundbesitz, sondern die Obrigkeit und die oberhoheitlichen Rechte dar. Wann diese in den einzelnen Orten an Württemberg kamen, lässt sich nicht immer genau feststellen. In diesen Fällen richtet sich die Farbe nach der ersten nennenswerten Erwerbung Württembergs im betreffenden Ort. Grundlage dabei ist allgemein der Gebietsstand der Gemarkungen um 1890. | ||||
Karte und Text wurden dem Folienordner „Landeskunde und Landesgeschichte im Landkreis Böblingen – Teil 1“ (Folie 2) entnommen. Der zweiteilige Folienordner, der sich auf den Historischen Atlas Baden-Württemberg, Stuttgart 1972-1988, bezieht, wurde 1998 vom Arbeitskreis Landeskunde und Landesgeschichte in Zusammenarbeit mit dem Kreismedienzentrum herausgegebenen. Folienordner und Historischer Atlas Baden-Württemberg sind im Böblinger Kreismedienzentrum verfügbar. Die beiden Folienordner können dort auch zum Preis von je 49 € erworben werden. Die vollständigen Textteile der Folienordner finden Sie auf den Internet-Seiten des Böblinger Kreismedienzentrums, dort unter Landeskunde. Diese Seite drucken |
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