Wir haben mit dem "HMK-Stein"
also einen Stein vor uns, der an die
besonderen Rechte der Mühlen
erinnert. Daran erinnern auch andere
Steine : Am Nordrand Steinenbronns
stehen Grenzsteine, die die Ortsmar-kung abtrennen vom sogenannten
"Müllerwald". Dieses Waldstück
wurde - wie schon erwähnt - den
Reichenbacher Müllern zum Aus-gleich für das Ende ihrer alten Schön-buch-Nutzungsrechte übergeben.
Betrachten wir jetzt aber den rechten,
neueren Stein genauer. Dazu klicken
Sie jetzt bitte auf den Stein.
Seit 1842 wird in "moderner" Weise
nicht mehr auf eine "Mühlenmar-kung" hingewiesen, sondern auf die
übergeordnete politische Gemeinde,
zu der die Schlösslesmühle gehört:
"CL" steht also für "Commune
Leinfelden", dazu ein modern an-mutendes "Fleckenzeichen", das ein
L und ein Hufeisen verbindet.
RM =
Reichenbacher
Müllerwald; ein
Waldteil, der
vom Staat 1820
den Müllern
überschrieben
wurde. Davor
zur Steinen-bronner Mar-kung gehörig,
danach zur
Musberger.
Grenzsteine erzählen Geschichte: Die Steinenbronner Mühlennachbarn