Das Blatt der Landesvermessung von
1831 hat die Jagdgrenze noch einge-zeichnet gehabt. Die farbig ergänzte
Version zeigt die rot unterlegte politische
Grenze zwischen Merklingen und
Malmsheim. Die grüne Jagdgrenze zeigt
sich als Grenze des württembergischen
Jagdgebiets durch die mit Hirschgeweih
gekennzeichneten, gelb unterlegten
Sondergrenzsteine. Die gelbe Linie stellt
die damalige Steuergrenze dar.
Zurück ins Tiefental:
Endete hier die Jagdgerechtigkeit des
württembergischen Herrscherhauses
mitten im eigenen Gebiet? Nein, denn die
Grenze kennzeichnet den Südrand eines
Jagdrechts, das von Norden in das würt-tembergische Territorium und damit auch
ins Jagdgebiet hineinreichte - es war das
uralte Jagdrecht der Freiherren von
Gemmingen. Es gab also nördlich dieser
Jagdgrenze ein Gebiet, in dem die beiden
Herrschschaften Jagdrecht hatten.
Kurios ist der Verlauf der Jagdgrenze
weiter im Westen: Sie verläuft quer
durch die Ortschaft Hausen, genau
parallel zur alten Sandsteinbrücke über
die Würm. Die Urkarte von 1831 (rechts)
zeigt, dass ein Jagdstein direkt im
Wasser, ein anderer an der Westseite der
Brücke stand. Klicken Sie, um die Steine
ins Bild zu stellen...
Grenzsteine erzählen Geschichte: Die Merklinger Jagdsteine