Grenzsteine erzählen Geschichte: Die Merklinger Jagdsteine
Die äußeren Ringe kennzeichnen die (politische) Ortsherrschaft mit
Blutgericht und
Vogteirechten, die inneren Kreise die jeweiligen Grundherren mit der Verfügungsgewalt
über ihren direkten Grundbesitz. (Das muss nicht immer übereinstimmen!)
Hellblau: Stein von Steinegg; dunkelblau: Gemmingen; schwarz: Württemberg; violett
mit Kreuzen: Klosterbesitz (Hirsau und Herrenalb)
(Die Quellenangabe befindet sich auf der letzten Seite der Präsentation!)
Entwicklung der Besitz-stände im späteren
Gebiet der Gemmingen
im Vergleich der Jahre
1439 und 1520
Wir sehen: Auf Kosten der Stein von Steineggs
haben die Gemminger viele Ortsherrschaften erobert
und die Württemberger haben sich von Südosten her
erweitert und Heimsheim in Besitz genommen. In der
Jagdgrenze der Gemmingen spiegeln sich aber noch
ihre ehemaligen Heimsheimer Jagdrechte wider.
Dieser Ausschnitt aus dem württembergischen
Forstkartenwerk des Georg Gadner (ca. 1590)
spricht vom "Gemmingischen Jagen". Das sind die
Jagdrechte der späteren Freiherren, die immer
wieder mit denen der Württemberger kollidieren.
eingezeichnete Grenzsteine
am sog. Landgraben