Grenzsteine erzählen Geschichte: Die Merklinger Jagdsteine
"FORST" heißt es auf dem
Jagdstein von 1708. Dabei geht
es hier - anders als beim mittel-alterlichen Begriff "Wildbann" -
um einen Hoheitsbezirk, dessen
Grenzen durch mindestens ein-maliges Jagen behauptet werden
mussten. Aber der Begriff Forst
beinhaltete neben der Jagd auch
die Waldaufsicht; das Wald-gericht bei Jagd- und Holzfrevel;
die Verwaltung der Einkünfte,
die durch die "seit undenklichen
Zeiten" vertraglich gestattete
Nutzung der Wälder durch
umliegende Ortschaften ent-standen; seit dem 16. Jahrhun-dert allmählich auch eine pflege-rische Aufsicht.
Aber das für die Herrschaft
wichtigste Recht war natürlich
das Jagdrecht - das sich übrigens
auf alle Wälder innerhalb eines
Herrschaftsterritoriums bezog.
Wenn also irgendwo eine Jagdgrenze verlief, dann bedeu-tete das immer, dass hier eine Herrschaft auch auf frem-dem Territorium Jagdrechte innehatte - erkauft, ererbt
oder durch zum Teil uralte Rechte verbrieft.
Das Bild zeigt uns einen
weiteren Aspekt, den der
Jagdstein auch symbolisiert.
Die Jagdtreiber sind Bauern,
für die diese Arbeit ein erzwun-gener Frondienst war. Der
Jagdherr bestand darauf, dass
seine Jagdhunde unterhalten
und Pferdegespanne zur
Verfügung gestellt wurden;
dass das erlegte Wild abge-fahren wurde und man die
Jagdgesellschaft unterstützte.
Und das nun in einem Gebiet,
das zwei Jagdherren hatte!
Schauen wir uns dazu einen
Teil der Gemmingischen
Jagdkarte aus dem Jahre 1792
an.