Grenzsteine erzählen Geschichte: Die Merklinger Jagdsteine
"FORST" heißt es auf dem Jagdstein  von 1708. Dabei geht es hier - anders als beim mittel-alterlichen Begriff "Wildbann" - um einen Hoheitsbezirk, dessen Grenzen durch mindestens ein-maliges Jagen behauptet werden mussten. Aber der Begriff Forst beinhaltete neben der Jagd auch die Waldaufsicht; das Wald-gericht bei Jagd- und Holzfrevel; die Verwaltung der Einkünfte, die durch die "seit undenklichen Zeiten" vertraglich gestattete Nutzung der Wälder durch umliegende Ortschaften ent-standen; seit dem 16. Jahrhun-dert allmählich auch eine pflege-rische Aufsicht.

Aber das für die Herrschaft wichtigste Recht war natürlich das Jagdrecht - das sich übrigens auf alle Wälder innerhalb eines Herrschaftsterritoriums bezog.
Wenn also irgendwo eine Jagdgrenze verlief, dann bedeu-tete das immer, dass hier eine Herrschaft auch auf frem-dem Territorium Jagdrechte innehatte - erkauft, ererbt oder durch zum Teil uralte Rechte verbrieft.