Grenzsteine erzählen Geschichte: Die Merklinger Jagdsteine
Fassen wir zusammen:
Die Jagdsteine Nr. 2 und 11 - der eine im sogenannten "Tiefental" an der Merklinger/Malmsheimer Grenze, der andere im Merklinger Wald "Lettenhau" - erzählen von der Zeit der feudalen Herrschaften. Hier über-schnitten sich die Jagdrechte der Württemberger mit denen der Freiherren von Gemmingen. Durch die Tatsache, dass mit dem Jagdrecht auch vielfältige Frondienste für die Bevölkerung verbunden waren, waren die Jagdgrenzsteine ein dauerndes Ärgernis. Die Dokumente erzählen vom häufigen Umwerfen der Steine - hauptsächlich wohl durch die Merklinger. Deshalb fanden bei ihnen immer wieder Untersuchungen statt.

Die Gemmingen, deren Gebiet 1803 ins Großherzogtum Baden eingegliedert worden war -  verkauften ihr Jagdrecht 1842 an das Königreich Württemberg. Der damalige König Wilhelm I. war - anders als sein Vater - kein Jagdnarr. Auch deshalb wurde das herrschaftliche Jagdrecht 1850 - kurz nach den Ereignissen der 48er-Revolution - endgültig abgeschafft: Jagen durfte jetzt nur noch der, dem der Wald gehörte.

Dass trotz der Geschehnisse von den etwa 20 Steinen am Südrand des ehemaligen Gemmingischen Jagd-gebiets zwei noch immer stehen, ist ein kleines Wunder.