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Sterilisation im III. Reich

Zum Themenkomplex der Verhütung erbkranken Nachwuchses im III. Reich, dargestellt anhand von Quellen aus dem Kreisgebiet.

Autor: Dr. Michael Geyer
Der Rassismus ist ein zentraler Bestandteil der NS-Ideologie. Dieser richtet sich einerseits gegen die in den Augen der Nationalsozialisten minderwertigen Rassen wie Juden, Zigeuner, Slawen etc. andererseits aber auch gegen die sogenannten Arier selbst, denen eine Höherzüchtung verordnet wird. Dies heißt, dass Menschen mit minderwertigem Erbgut bzw. mit Erbkrankheiten von der Fortpflanzung auszuschließen sind. Das vorliegende Quellenmaterial soll bei der Behandlung dieses Themas Hilfestellung leisten und einen konkreten Blick in die Arbeitsweise der Nationalsozialisten erlauben.

Das Material umfasst 13 Originalquellen, deren Inhalte kurz umrissen und in thematisch sinnträchtiger Reihenfolge angeordnet sind. Sie stammen aus dem Kreisgebiet. Aus Gründen des Datenschutzes wurden Orts- und Personennamen unkenntlich gemacht. In welchem Umfang und mit welcher Intensität die jeweiligen Quellen im Unterricht behandelt werden, hängt von der jeweiligen Schulart, Lerngruppe und Vertiefungsintention ab.

Die rechtliche Grundlage:

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933

Quelle 1 Flugblatt des Amts für Volksgesundheit der NSDAP zur Aufklärung über das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933.
Quelle 2 Das Württembergische Innenministerium gibt eine „Nähere Anweisung für den Vollzug des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 20. August 1934. (8 Seiten)
Quelle 3 Das Württembergische Innenministerium zu den „ Kosten der Unfruchtbarmachung durch Strahlenbehandlung“ vom 11. Mai 1936
Quelle 4 Streng vertrauliches Schreiben des Württembergischen Innenministers vom 28. Juni 1935. Betreff: Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Quelle 5 Schriftstück des Württembergischen Innenministeriums vom 14. Februar 1934; Betreff: Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Bezug: Schreiben des Reichsministeriums des Inneren an die Vorsitzenden der Fuldaer und Freisinger Bischofskonferenzen wegen deren Kanzelerklärung zur Sterilisation. (3 Seiten).
Quelle 6 Mitteilung des Bürgermeisteramts ABC an das Oberamt vom 27.12.1935, Bezug: Oberamtlicher Erlass vom 23.12.1935
Quelle 7 Anfrage des Bürgermeisters von ABC beim örtlichen Schulvorstand vom 17.Januar 1934.
Quelle 8 Der Bürgermeister denunziert in einem vertraulichen Schreiben vom 1. Juli 1937 an das Staatliche Gesundheitsamt Böblingen eine Bürgerin ABCs.
Quelle 9 Beschluss des Erbgesundheitsgerichts beim Amtsgericht Stuttgart vom 14. Dezember 1937 (Abschrift)
Quelle 10 Martha Mamozai, Schwarze Frau und weiße Herrin, Hamburg 1989, S. 288ff

Die nachfolgenden Materialien zur Euthanasie ergänzen den Themenkomplex Sterilisation im Kontext des inneren Rassismus

Quelle 11 Reichsleiter Bouhler beauftragt Dr. med. Brandt am 1. September 1939, bestimmten Ärzten die Befugnis zur Euthanasie zu erteilen.
Quelle 12 Schreiben an Landesbischof Wurm zu den nationalsozialistischen Euthanasiemaßnahmen vom 21. 4. 1940 (Abschrift)
Quelle 13 Literaturempfehlung "Emma Z. – Ein Opfer der Euthanasie"


Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Dr. Michael Geyer

Internet-Links zum Thema Zwangssterilisation im Dritten Reich
Eine Version des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 mit den Änderungen vom 26. Juni 1935 und vom 4. Februar 1936 finden Sie hier http://www.verfassungen.de/de/de33-45/euthanasie33.htm

Ensheim Homepage – Zwangsterilisationen während der NS-Diktatur

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