Kurfürst Friedrich von Württemberg, der nachmalige König Friedrich I. von Württemberg beseitigte 1805 durch Aufhebung der altständischen Verfassung den seit dem Tübinger Vertrag von 1515 bestehenden Verfassungsstaat Württemberg.
Bild: König Wilhelm I. v. Württemberg (1781-1864). Gemälde von Stieler, um 1816; Original im Schloss Ludwigsburg. (Bild: Landesmedienzentrum BW/Stuttgart, Sig.: LMZ 008515)
Nach jahrelangen Verfassungskämpfen, in denen die Bevölkerung Württembergs beharrlich die Gewährleistung staatsbürgerlicher Rechte einforderte, kam dann unter dem neuen König Wilhelm I. in Übereinstimmung mit dem Artikel 13 der Bundesakte des Deutschen Bundes der lange angestrebte Verfassungsvertrag zustande.
Aus dem heutigen Kreis Böblingen nahmen G.W.Hoffmann für das Oberamt Leonberg, C.F.Ruoff für das Oberamt Herrenberg und C.F.A.Schott für das Oberamt Böblingen an den Vertragsverhandlungen teil.
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