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Nebringen>>Pfarrkirche St. Stephan

St. Stephan in Nebringen

Quelle: Die Peterskirche in Gültstein - 1091 – 1991, hrsg. von der Ev. Kirchengemeinde Gültstein, Herrenberg 1991, S. 30 - 32

Autor: Dr. Roman Janssen

Bild: St. Stephan in Nebringen. Nur noch der Turm stammt aus dem Mittelalter. Das Schiff wurde im 19. Jahrhundert in neugotischen Formen erneuert.

Seit Begründung der Pfarrorganisation war Nebringen nach Gültstein eingegliedert. Wann der Ort ein erstes eigenes Kirchengebäude erhalten hat, ist unbekannt. Die heutige Kirche besitzt noch einen romanischen Chorturm, dessen Entstehung man ins 12. Jahrhundert setzen möchte. Es sei an den wahrscheinlichen Zusammenhang mit dem Übergang des Stephanspatroziniums1* von Gültstein auf die Filiale nach 1165 erinnert. Auch der noch erhaltene Schlussstein mit dem Bildnis des heiligen Petrus, der aus dem Gewölbe des Chors stammen soll, spricht hierfür, hat man doch gerne die Zugehörigkeit zur Hauptkirche durch Bildnisse des Patrons zum Ausdruck gebracht, wie etwa auch in nächster Nachbarschaft der Haslacher Altar zeigte, wo der „Hausherr“ St. Jakobus zur Rechten der Pfarrpatronin St. Maria abgebildet ist. Eine 1314 für Nebringen genannte „neue Kapelle“ kann also nur einen Um- oder Erweiterungsbau bedeuten.

Im Jahre 1455 stifteten Richter und Gemeinde eine Priesterpfründe in „sant Stephans Capel zu Nebringen im Dorff gelegenen uff den Altar sant Stephans“. Das bestätigt zunächst, dass die Kapelle bereits St. Stephan gewidmet war, aber noch keine Meßpfründe besessen hatte. Wie immer bei solchen Gelegenheiten wurden nicht nur die Rechte und Pflichten des Kaplans2*, sondern vor allem auch die Beziehungen zur Pfarrkirche genau festgelegt. Der Abt von Hirsau schrieb ausdrücklich fest, dass ihm als dem Kastvogt die ewige Lehenschaft, das heißt die Präsentation des Kaplans vorbehalten und der jeweilige Pfarrer in Gültstein dies bleiben solle. Der Kaplan hatte im Ort in einem dazu bestimmten Pfründhaus zu residieren und wöchentlich drei Messen zu lesen, ausgenommen an Sonntagen, den Hochfesten und den Apostelfesten. Er war berechtigt, die Beichte zu hören und die Sakramente zu spenden, Ehen und Jahrgedächtnisse zu verkünden sowie das Weihwasser zu segnen und auszuteilen. Auf Erfordernis hatte er zudem in der Pfarrkirche zu amtieren, wie auch dem Pfarrer bestimmte Einkünfte reserviert blieben. Den Nebringern wurde das Begräbnis in Gültstein oder am Ort selbst freigestellt, was deswegen interessant ist, weil hierzu nicht von der Anlage eines Friedhofs, der umhegt sein musste, die Rede ist und vielleicht schon eine längere Übung sanktioniert wurde. Schließlich präsentierte der Abt den Priester Albrecht Löwenberger als ersten Kaplan auf die neue Pfründe.

1455 wurde Nebringen somit zu einer privilegierten Kapelle und definitiv zu einer Filialgemeinde, einer Tochter der Mutterkirche Gültstein. Anzeichen für eine Verselbständigung als Pfarre oder einen Widerstand des Abtes gegen diese Aufwertung, wie es sie um die gleiche Zeit zwischen der Altinger Filiale Kayh und dem Abt von Bebenhausen als Kirchherrn gegeben hat, finden sich nicht. 1492 wurde die Kapelle nach Ausweis des in den Chorbogen eingravierten Datums erneuert, eine Maßnahme, die im Zusammenhang der um diese Zeit erfolgten Restaurierung der Hirsauer Kirchen in der Pfarrei Gültstein zu sehen ist. Die mit 1480 bezeichnete Glocke kam erst Anfang des 19. Jahrhunderts aus Mauren bei Ehningen in den Turm von St. Stephan. Infolge der Reformation wurde Nebringen als Filial der Pfarrei Tailfingen zugewiesen.

1

Patrozinium: Schutz durch einen Heiligen (Patron), dem die Kirche geweiht ist.

2

Ein Kaplan ist ein Priester, der unter der Verantwortung des Pfarrers (des Letztverantwortlichen einer jeden Pfarrgemeinde) in einer oder mehreren Pfarreien tätig ist.

Mit freundlicher Genehmigung des Autors und der Kirchengemeinde Gültstein

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