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Autor: Dr. Michael Geyer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bild: Ausschnitt aus dem Reichsgesetzblatt mit dem "Ermächtigungsgesetz" vom 24. März 1933 - klicken Sie in das Bild, um es zu vergrößern Am Abend des 27. Februar 1933 brannte in Berlin der Reichstag. Bereits am nächsten Vormittag erließ Reichspräsident Hindenburg, von Hitler stark bedrängt, die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" auf der Grundlage des Artikels 48 der Weimarer Verfassung. Durch diese "Reichtagsbrandverordnung" wurden in Deutschland u.a. die Grundrechte außer Kraft gesetzt. Der materiale Rechtsstaat fing an durch den permanenten Ausnahmezustand ersetzt zu werden.Am 23. März 1933 brachte Hitler das "Gesetz zu Behebung der Not von Volk und Reich", das sog. "Ermächtigungsgesetz", in den Reichstag ein. Massiv eingeschüchtert stimmten alle Parteien, außer der SPD, diesem Gesetz zu. Die Gewaltenteilung war damit aufgehoben. Hitler konnte nun auf der Grundlage eines formalen "Rechtsstaats" Deutschland in seinem Sinne völlig umgestalten und ihm den Stempel des braunen Totalitarismus aufdrücken. Die nachfolgenden Quellenmaterialien aus unserer Region wollen exemplarisch einen Einblick in diese Zeit vermitteln. Die Quellen wurden zum großen Teil der zum 50. Jahrestag der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes erschienenen Broschüre "Ermächtigungsgesetz 1933 - Dokumentation von Adolf Mirkes, herausgegeben vom Vorstand des SPD-Kreisverbandes Böblingen, Sindelfingen 1985" entnommen und von dem Historiker Dr. Michael Geyer durch weiteres Archivmaterialien ergänzt. Originalquellen zur Umsetzung des Ermächtigungsgesetzes:
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Zeitungsberichte über die Veranstaltungen zum 50. Jahrestag des Ermächtigungsgesetzes im März 1983 und zur Dokumentation von Rudolf Mirkes:
Kreiszeitung / Böblinger Bote, 25. 3. 1983 Leonberger Kreiszeitung, 25. 03. 1983 Auszüge aus der Verfassung der Weimarer Republik Die Aushöhlung der Weimarer Verfassung seit 1933: Gesetzessammlung zum Ermächtigungsgesetz Mit freundlicher Genehmigung des SPD-Kreisverbandes Böblingen, des Kreisarchivs Böblingen sowie der jeweiligen Stadtarchive in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen. Diese Seite drucken |
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